Website-Förderung Südtirol: 60 % Zuschuss für Kleinstunternehmen
Das Land Südtirol übernimmt 60 % der Kosten für deine neue Website, bei Projekten von 2.000 bis 15.000 €. Hier erfährst du, wer gefördert wird, wie der Antrag läuft und welche Fehler du vermeiden solltest.
Kontaktiere mich für ein förderfähiges Angebot.



















Was wird gefördert?
Website & Online-Shop
Software & Tools
Beratung & Schulung
Stand: Oktober 2026
Für 2026 ist die Einreichfrist abgelaufen
Anträge für 2027 können vom 1. Jänner bis 30. September 2027 eingereicht werden. Weil der Antrag vor Projektstart gestellt werden muss, lohnt es sich, das Website-Projekt jetzt zu planen. Dann kann es direkt nach dem Antrag im Jänner losgehen.
Die Förderung auf einen Blick
Das Programm „Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028“ des Landes Südtirol in den wichtigsten Punkten.
Förderquote
60 % der anerkannten Kosten
Projektgröße
2.000 bis 15.000 € pro Antrag
Für wen
Kleinstunternehmen in Südtirol
Branchen
Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung, Tourismus
Einreichfrist
1. Jänner bis 30. September
Wichtig
Antrag vor Projektstart
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen in Südtirol aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung und Tourismus, die im Handelsregister eingetragen sind. Ob dein Betrieb als Kleinstunternehmen gilt, klärt dein Steuerberater schnell.
Was bleibt für dich zu zahlen?
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für eine neue Website.
Anerkannte Projektkosten
5.000 €
Förderung (60 %)
– 3.000 €
Dein Eigenanteil
2.000 €
Vereinfachtes Beispiel. Welche Kosten genau anerkannt werden, regeln die offiziellen Kriterien auf myCivis.
In 6 Schritten zur geförderten Website
Schritt 1
Förderfähigkeit klären
Ob dein Betrieb gefördert werden kann, klärst du mit deinem Steuerberater oder anhand der Kriterien auf myCivis. Eine Förderberatung biete ich nicht an.
Schritt 2
Erstgespräch
Wir besprechen dein Website-Projekt, kostenlos und per Video-Call.
Schritt 3
Angebot
Du bekommst ein detailliertes Angebot mit allen Positionen. Das brauchst du für den Antrag.
Schritt 4
Antrag einreichen
Du oder dein Steuerberater reicht den Antrag zwischen 1. Jänner und 30. September ein, immer vor Projektstart.
Schritt 5
Umsetzung
Erst jetzt startet das Projekt: Design, Entwicklung und Launch deiner Website.
Schritt 6
Abrechnung
Nach Projektabschluss rechnest du nach den Vorgaben der Landesverwaltung ab. Wie das genau funktioniert, steht auf myCivis.
3 Fehler, die dich die Förderung kosten können
Projekt vor dem Antrag gestartet
Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert.
Frist verpasst
Stichtag ist der 30. September. Wer im Herbst plant, reicht ab 1. Jänner für das Folgejahr ein und startet danach.
Projekt zu klein
Unter 2.000 € anerkannten Kosten gibt es keine Förderung.
Wobei ich dich unterstütze
Den Antrag stellst du selbst oder über deinen Steuerberater. Ich sorge dafür, dass dein Website-Projekt dazu passt.
Klares Angebot
Alle Positionen aufgeschlüsselt, so wie du es für den Antrag brauchst.
Projektbeschreibung
Eine kurze Beschreibung des Website-Projekts für deinen Antrag.
Passender Zeitplan
Das Projekt startet erst, nachdem der Antrag eingereicht ist.
Saubere Rechnungen
Rechnungen, die zur Abrechnung der Förderung passen.
Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung: Für die Antragsberechtigung ist dein Steuerberater oder die Handelskammer der richtige Ansprechpartner.
Websites, die ich für Südtiroler Betriebe umgesetzt habe





Das sagen Kunden, die den Unterschied schon sehen
Sehr kompetenter Webdesigner. Es wurde uns auch bei Schwierigkeiten und Probleme erfolgreich weitergeholfen. Nur weiter zu empfehlen.
Dank einer sehr schnellen, gewissenhaften und an unseren Vorstellungen angepassten Arbeitsweise wurde unsere Website ganz nach unseren Wünschen und ohne Komplikationen erstellt.
Vielen Dank für diese rundum positive Erfahrung. Vom Erstgespräch bis über die Betreuung während des Aufbaus und Designs, zu den Beratungen und Ergänzungen, sowie das Abschlussgespräch.
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So kann ich dir weiterhelfen
Webdesign
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Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es für Websites in Südtirol?
Das Land Südtirol fördert mit dem Programm „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028“ digitale Projekte von Kleinstunternehmen, darunter die Erstellung und Optimierung von Websites. Alle Details stehen auf myCivis, dem Bürgernetz der Landesverwaltung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Kleinstunternehmen in Südtirol aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung und Tourismus, die im Handelsregister eingetragen sind. Ob dein Betrieb als Kleinstunternehmen gilt, klärt dein Steuerberater schnell.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Unter anderem Website-Erstellung und -Optimierung, E-Commerce, Software, Social Media und digitale Kommunikation sowie Beratung und Schulung. Die vollständige Liste steht in den Kriterien auf myCivis.
Wie hoch ist die Förderung?
60 % der anerkannten Kosten. Pro Antrag müssen die Kosten zwischen 2.000 € und 15.000 € liegen. Beispiel: Bei 5.000 € anerkannten Kosten beträgt der Zuschuss 3.000 €.
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Anträge können jährlich vom 1. Jänner bis 30. September eingereicht werden. Für 2026 ist die Frist abgelaufen, für 2027 geht es ab 1. Jänner 2027 wieder los.
Arbeitest du nur mit Unternehmen aus Südtirol?
Die Förderung gilt nur für Südtiroler Betriebe. Ich arbeite aber auch mit Unternehmen außerhalb Südtirols, dann eben ohne diese Förderung.
Muss der Antrag vor Projektstart gestellt werden?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts eingereicht werden, bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert. Den Antrag stellst du selbst oder über deinen Steuerberater, das passende Angebot bekommst du von mir.
Unverbindliches Erstgespräch
Lass uns in einem Gespräch herausfinden,
ob und wie ich dich unterstützen kann.




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